Allgemeine Auftragsbedingungen der PricewaterhouseCoopers Corporate Finance Beratung GmbH vom 20. November 2017
(„Allgemeine Auftragsbedingungen“)
- Digital Valuation -
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der PricewaterhouseCoopers Corporate Finance Beratung GmbH („PwC“) und ihren Auftraggebern („Auftraggeber“) über die Nutzung der Onlineplattform Digital Valuation („eValuation“).
1.2 Kontakt- und Korrespondenzadresse für alle Fragen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von eValuation ist die
PricewaterhouseCoopers Corporate Finance BeratungGesellschaft mit beschränkter HaftungFriedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
E-Mail: evaluation_support@de.pwc.com
Telefon: +49 69 9585-5602
Fax: +49 69 9585-5962
1.3 Werden im Einzelfall ausnahmsweise schuldrechtliche Beziehungen auch zu Dritten begründet, so gelten auch diesem gegenüber die Haftungsbestimmungen gemäß Ziffer 11 dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand von eValuation
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung des Online-Tools eValuation, wobei sich der konkrete Leistungsumfang nach der Leistungsbeschreibung des bei der Bestellung jeweils ausgewählten Moduls richtet. PwC bietet dem Auftraggeber im Rahmen der Nutzung von eValuation eine telefonische Unterstützungsleistung an. Die telefonische Unterstützungsleistung stellt jedoch eine freiwillige Zusatzleistung dar und kann von PwC jederzeit geändert oder eingestellt werden.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Bestellung eines Moduls durch den Auftraggeber stellt ein Angebot an PwC zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von eValuation dar. Wenn der Auftraggeber ein Modul bestellt, versendet PwC eine Nachricht, die den Eingang dieser Bestellung bei PwC bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Auftraggebers dar, sondern soll den Auftraggeber nur darüber informieren, dass PwC die Modulbestellung erfasst hat. Ein Vertrag über die Nutzung von eValuation kommt erst dann zustande, wenn PwC den Vertragsschluss mittels einer gesonderten Mail („Aktivierungsbestätigung“) bestätigt hat, welche den Nutzer darüber informiert, dass der Zugang zu eValuation für den Auftraggeber freigeschaltet wurde3.2 Der Zugang des Auftraggebers zu eValuation ist nur mittels Zugangsdaten (Benutzername, Passwort und Mobilfunknummer bzw. dynamischen Passcode, der dem Auftraggeber beim Login dynamisch per SMS zugeht und eine zeitlich begrenzte Gültigkeit hat, sog. Zwei-Faktor-Authentifizierung) möglich. Der Zugriff erfolgt nur über das Internet. Die Zugangsdaten erhält der Auftraggeber nach entsprechender Anmeldung.
3.3 Die übermittelten Zugangsdaten ermöglichen dem Auftraggeber für die Zeit der Vertragsdauer den Zugriff auf eValuation. Im Rahmen eines Zugriffs können beliebig viele Anfragen gestellt und Auswertungen erstellt werden.
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
4.1 Der Auftraggeber hat das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.4.2 Wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen und selbständigen Tätigkeit handelt, besteht das Widerrufsrecht nicht.
4.3 Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber an die
PricewaterhouseCoopers Corporate Finance Beratung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
Email:evaluation_support@de.pwc.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandet Brief, Telefax, Email) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
4.4 Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerrufen hat, wird PwC alle erhaltenen Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung des Widerrufs bei PwC eingegangen ist.
4.5 Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass PwC vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
5. Nutzung von eValuation
5.1 Der Auftraggeber erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf eValuation mittels einer Internetverbindung zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit eValuation verbundenen Funktionalitäten auf seinem Dashboard gemäß dieses Vertrages zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an eValuation, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Auftraggeber nicht.5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten – insbesondere das Passwort – geheim zu halten und den Missbrauch durch Dritte (hierzu zählt auch der Gebrauch durch Unbefugte) zu verhindern; er stellt überdies sicher, dass die in seiner Institution tätigen Benutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten.
5.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eValuation über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, eValuation oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
5.4 Erlangt der Auftraggeber Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten, insbesondere nach Ziffern 5.2 und 5.3. dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen, wird er PwC unverzüglich unterrichten.
5.5 Im Falle des Missbrauchs ist PwC berechtigt, den Zugang eValuation unverzüglich zu sperren. Im Übrigen haftet der Auftraggeber für alle Schäden, die PwC durch einen vom Auftraggeber zu vertretenen Missbrauch entstehen.
6. Änderungsbefugnis und Nichtverfügbarkeiten von eValuation
6.1 PwC ist berechtigt, die Inhalte, Gestaltung und Benutzerführung von eValuation jederzeit zu verändern, zu erweitern oder einzuschränken oder Inhalte auszutauschen. Hierzu zählt beispielsweise die Erweiterung oder Beschränkung der Datenbasis.6.2 PwC ist berechtigt, die Software und/oder Hardware-Systeme in regelmäßigen Abständen zu warten, zu pflegen und Datensicherungen vorzunehmen. Hierbei kann es zu vorübergehenden Nichtverfügbarkeiten von eValuation kommen.
6.3 Wenn und soweit der Auftraggeber innerhalb der Wartungszeiten eValuation nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung von eValuation in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, so besteht für den Auftraggeber insbesondere kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz.
6.4 Wird die vertragsgemäße Nutzung von eValuation ohne Verschulden von PwC durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist PwC berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. PwC wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet.
7. Pflichten des Nutzers
7.1 Der Auftraggeber hat bei sich selbst die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu eValuation herzustellen, insbesondere im Hinblick auf die von ihm verwendete Hardware und Betriebssystemsoftware, die Verbindung zum Internet und die aktuelle Browsersoftware. Der Auftraggeber ist im Zweifel gehalten, sich bei PwC über die jeweils einzusetzende Browsersoftware zu informieren.7.2 Es steht im Ermessen von PwC, Funktionalitäten und Komponenten der eValuation zugrunde liegenden Software entsprechend den technischen Fortentwicklungen des Internets laufend weiterzuentwickeln, ohne dass dem Auftraggeber hierdurch wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile entstehen. Es obliegt dem Auftraggeber, nach Information durch PwC etwaig erforderliche Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware zu treffen.
7.3 Die ordnungsgemäße Nutzbarkeit von eValuation setzt voraus, dass das System des Auftraggebers die vom Server von PwC übermittelten Cookies akzeptiert. Es obliegt dem Auftraggeber, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen.
7.4 PwC weist darauf hin, dass der Auftraggeber verantwortlich ist für den sicheren Zugang zum Internet und dass er bei der Benutzung von eValuation zur Sicherung seines Systems und zum Schutz vor Datenverlust gebotene Vorkehrungen treffen muss. Er muss außerdem eine regelmäßige Datensicherungen vornehmen, darf nur solche Browser verwenden, die für der produktiven Einsatz vorgesehen sind und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, er darf keine Browser verwenden, die nicht vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlen sind, muss für ein aktuelles Patch-Level des Browsers sorgen und eine geeignete Schutzsoftware zur Abwehr von Viren einsetzen.
7.5 Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, PwC Änderungen seines Namens, der Unternehmensbezeichnung sowie der Rechnungsadresse unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. Nutzungsentgelt
8.1 Das zu zahlende Nutzungsentgelt für die Nutzung von eValuation richtet sich nach dem vom Auftraggeber ausgewählten Modul.8.2 Das Nutzungsentgelt für das gewählte Model ist mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
8.3 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von PwC auf Vergütung oder Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9. Nutzung und Weitergabe der Bewertungsergebnisse an Dritte
9.1 Der Auftraggeber hat an den mittels eValuation erstellten Bewertungsergebnissen ein einfaches, nicht widerrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seinen internen Gebrauch. Das dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung und Veröffentlichung der Bewertungsergebnisse, sofern er sich diese vorher zu Eigen macht und keinen Hinweis auf die Urheberschaft des Auftragnehmers ersichtlich ist. Daneben ist der Auftraggeber befugt, Arbeitsergebnisse durch das Anfertigen von Kopien in Druckform oder elektronischer Form (z.B. Magnetband, CD-Rom, CDI, DVD, Electronic Paper, Hardware-Arbeitsspeicher, Festplatte, USB-Speicher) zu vervielfältigen und für seine internen Zwecke zu verwenden.9.2 Die mittels eValuation erstellten Bewertungsergebnisse dürfen weder ganz noch teilweise in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Dokument, im Internet oder in anderen an die Öffentlichkeit gerichteten Medien veröffentlicht oder in Bezug genommen werden. Eine Weitergabe der mittels eValuation erstellten Bewertungsergebnisse an sonstige Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch PwC.
9.3 Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen dürfen die mittels eValuation erstellten Bewertungsergebnisse an externen Berater des Auftraggebers (gemeinsam "Berater") weitergegeben werden, vorausgesetzt der Auftraggeber stellt sicher, dass diese (a) die Bewertungsergebnisse vertraulich behandeln, (b) die Bewertungsergebnisse nur für Zwecke Ihrer Beratung des Auftraggebers verwenden und (c) gegen PwC keinerlei Ansprüche wegen etwaiger Schäden geltend machen, die ihnen aus der Verwendung der in den Bewertungsergebnissen enthaltenen Informationen entstehen könnten. Eine Haftung wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung bleibt unberührt.
10. Gewährleistung
10.1 Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Rahmen von eValuation verwendeten Daten steht PwC nicht ein, wenn PwC die Daten von Dritten erhalten hat, es sei denn, PwC hatte Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Daten oder eine zumutbare Kenntnisnahme ist aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens von PwC unterblieben.10.2 Mängel von eValuation oder abgerufener Elemente werden nach unmissverständlicher Fehlerbeschreibung und Übermittlung durch den Auftraggeber in Textform (§ 126 BGB) von PwC behoben. Ist eine Fehlerbeseitigung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, so kann der Auftraggeber eine anteilige Minderung des Nutzungsentgelts verlangen.
10.3 Die Meldung von Fehlern und deren Beschreibung ist an die Kontaktadresse von PwC (Ziffer 1.2) zu richten.
10.4 Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf Umständen beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere wenn er seine Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 7 verletzt.
10.5 PwC kann nicht gewährleisten, dass der Auftraggeber bei der im Rahmen des von eValuation zu nutzenden Benchmarkings in jedem Fall eine für sein Unternehmen passende aussagekräftige Vergleichsgruppe findet.
11. Haftung
11.1 Die Haftung von PwC für Schadensersatzansprüche jeder Art bei einem durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadensfall ist insgesamt auf den Höchstbetrag von € 4 Mio. beschränkt. Falls nach Auffassung des Auftraggebers das voraussehbare Vertragsrisiko diesen Haftungshöchstbetrag nicht unerheblich übersteigt, ist die PwC bereit, gegen entsprechende Vergütung für die Risikoübernahme eine angemessene höhere Haftungssumme zu vereinbaren, vorausgesetzt dass hierfür Versicherungsschutz vereinbart werden kann.11.2 Die Haftung von PwC für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder bei vorsätzlicher Pflichtverletzung bleibt unberührt.
11.3 Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen PwC und dem Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen PwC auch gegenüber Dritten zu.
11.4 Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit PwC bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung von PwC her, gilt der in Ziffer 10.1. genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
11.5 Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
12. Vertraulichkeit
12.1 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die PwC durch den Auftraggeber zur Abwicklung des Vertrags erhält und als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt. Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch PwC bereits öffentlich bekannt war oder danach mit Zustimmung des Auftraggebers öffentlich bekannt wurde.12.2 PwC verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen und für Zwecke des Vertrages zu verwenden.
12.3 Der Auftraggeber stimmt einer Auswertung und Verwendung der von ihm übermittelten vertraulichen Information jedoch insoweit zu, als dass PwC die vertraulichen Informationen auswerten und in anonymisierter Form anderen eValuation-Auftraggebern zur Durchführung und Bereitstellung eines Benchmarkings zur Verfügung stellen darf.
12.4 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass auftragsbezogene Daten auf dezentralen Speichermedien externer Dienstleister abgelegt werden. Der Auftraggeber sichert zu, sich über die weiteren Einzelheiten auf der Internetseite [www.pwc.de/externe-dienstleister] informiert zu haben.
12.5 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Information durch Beschluss eines Gerichts, Anordnung einer Behörde oder ein Gesetz besteht.
12.6 Der Auftragnehmer wird geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen.
12.7 Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter von PwC oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung des Vertrages an.
12.8 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass E-Mail Kommunikation, welche sowohl automatisiert von eValuation an den Auftraggeber und/oder den Auftragnehmer als auch über eValuation Kontaktformulare an den Auftragnehmer erfolgt, unverschlüsselt über Sendgrid - einen führenden E-Mail Dienstleister - versendet wird.
13. Kündigung
13.1 Der Vertrag endet automatisch nach einer Laufzeit von 3 Monaten.13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Vor einer solchen Kündigung ist eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, ein Erfolg ist nicht zu erwarten oder das Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig gestört, dass eine sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt erscheint.
14. Vertragsbestandteile und Schriftformerfordernis
Vertragsänderungen oder sonstige den Vertrag betreffende rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.15. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
15.1 Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, Deutschland.